Wir sind
eichamtlich zertifizierter
Instandsetzungsfachbetrieb
Bereits am 16.02.1978 wurde unserem Herrn Kobbe
als Instandsetzer die Befugnis verliehen
geeichte Waagen und Wägeanlagen , sowie
Förderbandwaagen und deren Zusatzeinrichtungen
nach der Instandsetzung, zum Zwecke des Fortbestehens
der Gültigkeit der Eichung gemäß §13 Abs.2 der
Eichordnung durch ein Zeichen (Instandsetzermarke)
kenntlich zu machen und durch ein
Plombenzeichen zu verschließen.
Die Instandsetzung erstreckt sich auf alle Fabrikate,
unabhängig von Bauart, Type und Hersteller.
Am 05.03.1981 und am 26.10.1992 erfolgten Erweiterungen..
Die Befugnis erstreckt sich auf alle 16 Bundesländer:
Bayern,Berlin,Brandenburg,Bremen,Baden-Württemberg,
Hamburg,Hessen,Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz,Sachsen-Anhalt,
Sachsen,Saarland,Schleswig-Holstein,Thüringen.
Die Rechte und Pflichten der zertifizierten Instandsetzer
sind seitens der Eichdirektion streng geregelt.
Unsere Techniker sind alle als Instandsetzer registriert
und haben sich zur Einhaltung dieser Bestimmungen
verpflichtet.