Wir sind

eichamtlich zertifizierter

Instandsetzungsfachbetrieb

 

Bereits am 16.02.1978 wurde unserem Herrn Kobbe

als Instandsetzer die Befugnis verliehen

geeichte Waagen und Wägeanlagen , sowie

Förderbandwaagen und deren Zusatzeinrichtungen

nach der Instandsetzung, zum Zwecke des Fortbestehens

der Gültigkeit der Eichung gemäß §13 Abs.2 der

Eichordnung durch ein Zeichen (Instandsetzermarke)

kenntlich zu machen und durch ein

Plombenzeichen zu verschließen.

 

Die Instandsetzung erstreckt sich auf alle Fabrikate,

unabhängig von Bauart, Type und Hersteller.

 

Am 05.03.1981 und am 26.10.1992  erfolgten Erweiterungen..

 

Die Befugnis erstreckt sich auf alle 16 Bundesländer:

Bayern,Berlin,Brandenburg,Bremen,Baden-Württemberg,

Hamburg,Hessen,Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen,

Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz,Sachsen-Anhalt,

Sachsen,Saarland,Schleswig-Holstein,Thüringen.

 

Die Rechte und Pflichten der zertifizierten Instandsetzer

sind seitens der Eichdirektion streng geregelt.

 

Unsere Techniker sind alle als Instandsetzer registriert 

und haben sich zur Einhaltung dieser Bestimmungen

verpflichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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